FC Bayern blitzt vor Gericht mit Einspruch ab

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Die Voraussetzungen, trotz einer Roten Karte ohne Sperre davonzukommen, sind hoch – und im Fall Dayot Upamecano nicht erfüllt. Das DFB-Sportgericht lehnt den Einspruch des Bayern-Verteidigers deshalb. Der französische Verteidiger muss im Bundesliga-Topspiel gegen den 1. FC Union zuschauen.

Die Ein-Spiel-Sperre nach der Roten Karte gegen Dayot Upamecano vom FC Bayern München bleibt bestehen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigte im schriftlichen Verfahren die Sperre wegen unsportlichen Verhaltens gegen den französischen Verteidiger. Das Gremium wies einen Einspruch des Nationalspielers zurück und folgte damit dem Einzelrichterurteil vom Dienstag. Damit muss der deutsche Fußball-Rekordmeister am Sonntag (17.30 Uhr/DAZN und im Liveticker bei ntv.de) im Bundesliga-Topspiel gegen den 1. FC Union Berlin auf den 24-Jährigen verzichten.

„Es liegt eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters vor. Diese werden im Sinne eines funktionierenden Spielbetriebs weltweit von der FIFA geschützt. Einzige Ausnahme davon wäre ein offensichtlicher Irrtum des Unparteiischen. Dieser liegt bei einer Spielerverwechslung vor, oder wenn es zwischen dem Spieler und seinem Gegenspieler nachweislich keinerlei Kontakt gab“, erklärte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Stephan Oberholz. „Beides ist hier aber nicht der Fall. Unabhängig davon ist nach den Fernsehbildern und den Schilderungen des Schiedsrichters bereits das Vorliegen eines Irrtums zweifelhaft.“

Upamecano war am vergangenen Samstag in der 8. Minute von Schiedsrichter Tobias Welz nach einer Notbremse an Alassane Plea des Feldes verwiesen worden. Trainer Julian Nagelsmann hatte sich über den Platzverweis massiv beschwert und war im Kabinentrakt gegenüber dem Schiedsrichterteam ausfällig geworden. In einem ZDF-Interview hatte er eingeräumt, dass bei seinem Ausbruch auch die Äußerung „weichgespültes Pack“ gefallen sei.

Nagelsmann war dafür am gestrigen Mittwoch mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt worden, der 35-Jährige hatte auf einen Einspruch verzichtet und der Strafe zugestimmt. „Da er bislang sportgerichtlich noch nicht in Erscheinung getreten war, sich noch am selben Abend entschuldigte und auch in der Stellungnahme an den Kontrollausschuss Einsicht zeigte, sah das Gremium von der Beantragung eines Innenraumverbots ab“, hieß es in der entsprechenden Mitteilung.

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